Schulunfall

Ein Unfall in der Schule, auf dem Weg dorthin bzw. von dort oder beim Sportunterricht kann nicht immer verhindert werden. Gut zu wissen, dass sich die Unfallkasse Rheinland-Pfalz in diesen Fällen um verletzte Schüler kümmert.

Muss Ihr Kind nach einem Unfall ärztlich behandelt werden, gehen Sie am besten direkt zu einem sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt), da diese für Unfallverletzungen besonders qualifiziert sind. Aber auch jeder andere niedergelassene Arzt ist für eine Behandlung unfallverletzter Kinder berechtigt. 


Wichtig ist:

  • dem behandelnden Arzt zu sagen, dass ein Schulunfall vorliegt.
  • im Sekretariat der Schule eine Unfallanzeige zu machen. 

Auf der Seite der Unfallkasse finden Sie alle Informationen zum Versicherungsschutz, eine Liste aller D-Ärzte und ein Formular für einen Taxischein zum Download. 

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